Beschlussvorschlag:
- Die Trägerschaften von Offenen Ganztagsschulen werden unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips öffentlich ausgeschrieben.
- Die jeweiligen Träger der OGS können auch mit städtischen Jugendeinrichtungen im Rahmen der OGS-Konzepte kooperieren.
- Die Stadt Siegen wird beauftragt die Qualität der OGS gleichwertig zu entwickeln. Dabei sollen Sozialarbeiterstellen bedarfsgerecht auf die Offenen Ganztagsschulen verteilt werden.
Begründung:
Im Ausschuss für Schul- und Bildungswesen am 04.10.2018 ging es um die konzeptionellen Planungen zur Umwandlung von drei Grundschulen in offenen Ganztagsschulen unter der Trägerschaft der Stadt Siegen. Der von der SPD im Ausschuss formulierte Antrag auf offene Ausschreibung dieser Trägerschaft bezog sich ausschließlich auf die in der Verwaltungsvorlage genannten Schulen.
Zu 1.:
In diesem Antrag geht es um die prinzipielle politische Linie, somit um eine übergreifende neue Antragsqualität. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip sollen grundsätzlich freie Träger durch Ausschreibung von neu einzurichtenden OGS Vorrang vor der kommunalen Trägerschaft erhalten. Das Subsidiaritätsprinzip bedeutet: Leistungen dürfen nur dann durch die Kommune erbracht werden, wenn andere Akteure nicht bereitstehen. Daher die öffentliche Ausschreibung. Diese Linie hat die Verwaltung noch in der Verwaltungsvorlage 1855/2018 selbst vertreten. Dort heißt es auf Seite 10: „In der Stadt Siegen werden seit 2013 Maßnahmeträgerschaften für die städtischen Offenen Ganztagsschulen öffentlich ausgeschrieben. Dies soll auch weiterhin erfolgen.“
Zu 2.:
Betrifft Personal und Räumlichkeiten.
Zu 3.:
Eine Verteilung der offenen Personalressource auf alle OGS würde einen breiteren und gerechteren Qualitätsbeitrag gewährleisten.
Den kompletten Antrag finden sie hier.