SPD-Fraktion stellt Anfrage zu den Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG)

Für die nächste Sitzung des Rates am 10.04.2019 hat die Siegener SPD-Fraktion die folgende Anfrage gestellt:

Derzeit beschäftigt die Öffentlichkeit intensiv die Frage, ob die Straßenausbaubeiträge in NRW wegfallen und vom Land übernommen werden sollen. Entsprechende Initiativen gibt es von verschiedenen Organisationen und Parteien. Auch die SPD-Fraktion im Landtag hat einen Antrag eingebracht, der das Ziel verfolgt, dass die von den Bürgerinnen und Bürgern zu leistenden Abgaben künftig vom Land finanziert werden sollen (ohne dass die damit verbundenen Aufwendungen den Kommunen an anderer Stelle – zum Beispiel beim GFG – wieder abgezogen werden).

Angesichts dieser Debatte muss auch unsere Kommune zu dem Thema Stellung beziehen, in dem die Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger sichtbar gemacht werden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen, die sich in der Regel auf den Zeitraum der letzten fünf Jahren beziehen:

  1. Wie hoch waren die festgesetzten und eingegangenen Straßenausbaubeiträge nach § 8 KAG in Summe in den vergangenen Jahren?
  2. Wie hoch lagen die höchste und die niedrigste individuelle Belastung einzelner Beitragszahler?
  3. Wie viele Stundungen, Ratenzahlen, ggf. Niederschlagungen hat es gegeben?
  4. Wie viele Beschäftigte sind in der Verwaltung mit der Erhebung und Bearbeitung der KAG-Beiträge für Straßen befasst?
  5. Wie viele gerichtliche Auseinandersetzungen gab es in den vergangenen Jahren? Und wie gingen diese Verfahren aus?
  6. Wie hoch wären die Einsparungen beim Personal, wenn die Ausbaubeiträge wegfallen und vom Land übernommen würden?
  7. Für welche laufenden Straßenbaumaßnahmen müssten nach der aktuellen Gesetzeslage KAG-Gebühren erhoben werden?
  8. Wie gedenkt die Verwaltung angesichts der laufenden Debatte mit aktuell zur Abrechnung anstehenden kommunalen Straßen umzugehen?
  9. Welche finanziellen Folgen wären mit einer Aussetzung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach KAG aufgrund der aktuellen Rechtslage verbunden? Wer würde für diese Folgen haften bzw. in Regress genommen werden können?
  10. Wäre ein Beschluss des Rates der Stadt Siegen zur Aussetzung der Gebührenerhebung nach KAG aufgrund der aktuellen Rechtslage rechtskonform, oder müsste ein solcher Beschluss vom Bürgermeister beanstandet werden?

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Rujanski                                                          Ingmar Schiltz

Fraktionsvorsitzender                                                Stadtverordneter

 

Die komplette Anfrage finden Sie hier.