Grundsteuerreform auf den Weg bringen, Flickenteppich vermeiden! SPD-Fraktion beantragt Verabschiedung einer Resolution zur Grundsteuerreform.

Für die nächste Sitzung des Rates der Universitätsstadt Siegen hat die Siegener SPD-Fraktion den folgenden Antrag gestellt:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Universitätsstadt Siegen verabschiedet folgende Resolution und beauftragt die Verwaltung, den beschlossenen Text an die Fraktionen im Deutschen Bundestag und an die Bundesregierung weiterzuleiten:

Grundsteuerreform auf den Weg bringen, Flickenteppich vermeiden!

Resolution des Rates der Universitätsstadt Siegen

Der Rat der Universitätsstadt Siegen fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, die Reform der Grundsteuer unverzüglich zu beschließen.

  1. Die Finanzierungsbasis der Kommunen steht auf dem Spiel. Sollte es nicht gelingen, die Grundsteuerreform bis zum Jahresende zu verabschieden, fallen bundesweit Grundsteuereinnahmen in Höhe von rund 14,8 Milliarden Euro jährlich weg, die vollständig den Kommunen zustehen. In unserer Stadt sind dies rund 19,5 Mio. Euro (Planansatz im Jahr 2019). Beim Wegfall dieser Steuereinnahmen wäre die Genehmigungsfähigkeit des städtischen Haushalts gefährdet, wenn nicht sogar unmöglich.
  2. Mit dem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums liegt ein umsetzbarer Vorschlag auf dem Tisch, der vom Bund mit den Ländern entwickelt wurde und der von der überwiegenden Zahl der Länder sowie von allen kommunalen Spitzenverbänden unterstützt wird.
  3. Der Gesetzentwurf sieht ein wertabhängiges Modell vor, das wertvolle Grundstücke höher, weniger wertvolle Grundstücke niedriger besteuert. Der Gesetzentwurf sichert die kommunalen Einnahmen, hat die bei weitem größte politische Unterstützung und entspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Er muss darum Grundlage der Reform sein.
  4. Überlegungen zu einer Öffnungsklausel für die Länder weisen erhebliche verfassungsrechtliche Unwägbarkeiten und unkalkulierbare Risiken für die kommunale Finanzausstattung auf. Es ist keine verfassungsändernde Mehrheit in Bundestag und Bundesrat absehbar, die für eine rechtlich sichere Ausgestaltung einer Öffnungsklausel nötig wäre. Die Weiterentwicklung unseres Grundsteuersystems ist auf Grundlage der Einigung zwischen Bund und Ländern auch ohne Verfassungsänderung möglich.
  5. Eine Öffnungsklausel für die Grundsteuer führt schon in wenigen Jahren zu einem Flickenteppich von bis zu 16 unterschiedlichen Grundsteuersystemen in Deutschland. Das wäre ein wirkliches Bürokratiemonster, das außerordentlich wirtschaftsfeindlich ist, insbesondere wenn Unternehmen Standorte in verschiedenen Bundesländern haben. Überdies würde ein wichtiger Standortfaktor Deutschlands gefährdet: die Bundeseinheitlichkeit des Steuerrechts.
  6. Nach mehr als zwei Jahrzehnten ergebnisloser Diskussionen über die Zukunft der Grundsteuer und einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es Zeit zu handeln. Eine Öffnungsklausel im Grundsteuerrecht ist kein Ausdruck eines starken Föderalismus, sondern von schwacher Kleinstaaterei. Alle müssen sich ihrer staatspolitischen Verantwortung bewusst werden.

Begründung:
Nachdem sich Bund und Länder im Februar auf Eckpunkte einer Reform geeinigt hatten, hat das Bundesfinanzministerium Anfang April einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Dennoch hat das Gesetz den Bundestag noch immer nicht erreicht, eine konkrete Beratung ist noch immer nicht erfolgt. Es ist deshalb erforderlich, dass der Rat der Universitätsstadt Siegen sich zu Wort meldet, um eine zügige Umsetzung der Reform einzufordern. Vor allem stellt die Debatte über die Öffnungsklausel den bereits zwischen Bund und Ländern gefundenen Konsens für eine Reform der Grundsteuer wieder infrage. Damit wird die Reform durch das Land Bayern massiv gefährdet. Für eine verfassungsrechtlich wasserdichte Einführung einer Öffnungsklausel wäre ohnehin eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Die dafür erforderliche Zweidrittelmehrheit ist aber weder im Bundesrat noch im Bundestag erkennbar.
Insbesondere von der CSU und dem Bundesland Bayern ist auf den allerletzten Metern nun eine Debatte begonnen worden, die Grundsteuer mit einer Länderöffnungsklausel zu versehen. Diese soll es, wenn es nach dem Freistaat Bayern geht, den Ländern erlauben, abweichend von der Bundesgesetzgebung jeweils ganz eigene Grundsteuergesetze zu beschließen. Diese Forderung hält die Siegener SPD-Fraktion sowohl politisch als auch verfassungsrechtlich für außerordentlich problematisch. Dies würde nicht nur zu einer Rechtszersplitterung führen. Perspektivisch würde damit auch die Axt an die Grundsteuer gelegt, weshalb es sich aus unserer Sicht um eine klar und deutlich abzulehnende Position handelt.
Mehr als ein Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts läuft die Arbeit an einer Novellierung des Grundsteuerrechtes noch immer. Bis Ende des Jahres bleibt laut Bundesverfassungsgericht noch Zeit, um eine Reform auf Bundesebene zu verabschieden. Geschieht dies nicht, fällt die Grundsteuer ab 2020 weg.

Die komplette Resolution finden Sie hier.