Mit dem Onlinezugangsgesetz sind Bund und Länder verpflichtet bis zum Ende des Jahres 2022 ihre Verwaltungsleistungen in einem Verbund ihrer Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Die Kommunen sollen in diesen Portalverbund ebenfalls aufgenommen werden. Ziel ist, die 575 wichtigsten Verwaltungsleistungen auch online zur Verfügung zu stellen.
- Wie sieht die Umsetzungsplanung der Universitätsstadt Siegen zum Onlinezugangsgesetz aus? Was sind diesbezüglich die größten Herausforderungen?
- Wie beteiligt sich die Universitätsstadt Siegen an dem Portalverbund? Wird z. B. mit der Südwestfalen-IT zusammengearbeitet?
- Welche personellen, technischen und finanziellen Ressourcen werden für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes benötigt? Sind diese vorhanden, oder müssen sie zusätzlich bereitgestellt werden?
- Fast 80 % der 575 Verwaltungsleistungen, die digital bereitgestellt werden sollen, werden auf kommunaler Ebene erbracht. Wie viele dieser Leistungen werden voraussichtlich Ende 2022 in Siegen digital zur Verfügung stehen? Welche sind dies?
- Bund, Länder und Kommunen entwickeln gemeinsam unter der Koordinierung des IT-Planungsrates den Portalverbund und digitale Musterprozesse für diese 575 Verwaltungsleistungen. Wird sich die Universitätsstadt Siegen daran orientieren?
- Wird die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Siegen fristgerecht bis Ende 2022 erfolgen können?
Die komplette Anfrage finden Sie hier.