Beschlussvorschlag:
1. Die Haushaltsmittel für die Gewährung von Zuschüssen für Angebote zur Verbesserung der Lebenssituation armutsgefährdeter und bedürftiger Menschen in Siegen (Produkt 10.01.01 „Wohnraumförderung und Sicherung“, Produktsachkonto 531800 „Zuschüsse an übrige Bereiche f. lfd. Zwecke“) werden von 100.000 € auf 120.000 € erhöht.
2. Bei der o. g. Haushaltsstelle wird eine Erläuterung im Haushalt eingefügt, so dass diese Haushaltsstelle wieder leicht zu finden ist.
Begründung:
Zu 1.:
Die Anzahl der Menschen in unserer Stadt, die von Armut betroffen sind, ist leider weiterhin ansteigend. Dies zeigen z. B. die gestiegenen Nutzerzahlen der Siegener Tafel oder der Armutsbericht der Universitätsstadt Siegen. Immer mehr Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen im Seniorenalter leiden unter Armut und Bedürftigkeit. Von daher ist es gut und richtig, dass die Universitätsstadt Siegen Richtlinien erlassen wird, um Angebote zu fördern, die diese Menschen unterstützen. Der bisherige Haushaltsansatz reicht aus Sicht der unterzeichnenden Fraktionen nicht aus, um noch weitere Angebote bedarfsgerecht zu unterstützen und muss daher erhöht werden.
Zu 2.:
Bis zum Jahr 2018 waren die Fördermittel für den Tagesaufenthalt für Obdachlose, die jetzt für die Gewährung der Zuschüsse nach den neuen Richtlinien verwendet werden sollen, unter dem Produkt 10.01.01 „Wohnraumförderung und –sicherung“ im Produktsachkonto 5318000 „Zuschüsse an übrige Bereiche f. lfd. Zwecke“ enthalten und mit einer entsprechenden Erläuterung versehen. Im Haushaltsplanentwurf 2020 fehlt eine entsprechende Erläuterung jedoch, obwohl ein wortgleicher Antrag bereits zum Haushalt 2019 gestellt und beschlossen wurde.
Den kompletten Antrag finden Sie hier.