SPD, UWG und LINKE wollen freiwillige Zuschüsse an Kita-Träger beibehalten

Für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses hat die Siegener SPD-Fraktion gemeinsam mit den Fraktionen von UWG und DieLINKE den folgenden Antrag gestellt:

Beschlussvorschlag:
Die Mittel für die Freiwilligen Betriebskostenzuschüsse der Kita-Träger (Produkt 06.02.01 „Tageseinrichtungen für Kinder“, Produktsachkonto 5318030 „Freiwillige Betriebskostenzuschüsse Kitas“) werden in dem Maße erhöht, dass der Status Quo der bisherigen Förderung gewährleistet bleibt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den dafür notwendigen Betrag zu ermitteln und im Haushalt 2020 ff. einzustellen.
Bei den anstehenden Verhandlungen mit den freien Trägern über die zukünftige freiwillige Förderung zu den Betriebskosten für die Kindertageseinrichtungen wird die Verwaltung beauftragt, den bisher verbleibenden prozentualen Trägeranteil je Trägertyp nach freiwilliger Bezuschussung beizubehalten.

Begründung:
Die Vereinbarung mit den Freien Trägern über die freiwillige Förderung zu den Betriebskosten für die Kindertageseinrichtungen wurde von der Verwaltung im Jahr 2017 mit Wirkung zum 31.07.2019 wegen der damals von der Landesregierung angekündigten Überarbeitung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) gekündigt. Der Jugendhilfeausschuss wurde darüber in der Sitzung am 14.11.2017 unterrichtet. Der Jugendhilfeausschuss hat daraufhin die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit den Freien Trägern für eine Folgevereinbarung aufzunehmen und das Ergebnis im „Unterausschuss Kindertagesbetreuung“ vorzubereiten. Da die Überarbeitung des KiBiz erst Ende 2019 vom Landtag verabschiedet wurde, hat der Rat der Universitätsstadt Siegen in seiner Sitzung am 18.12.2019 beschlossen, dass die freiwilligen Betriebskostenzuschüsse an Tageseinrichtungen für Kinder in Siegen für das Kindergartenjahr 2019/2020 analog der bisher geltenden Vereinbarung an die Träger ausgezahlt werden.
Im Haushaltsentwurf 2020 der Universitätsstadt Siegen ist nun unter dem entsprechenden Produktsachkonto eine Verringerung der Zuschussmittel für die freiwillige Förderung um 600.000 € gegenüber dem Vorjahr vorgesehen. Da die freiwilligen Betriebskostenzuschüsse nach dem o. g. Ratsbeschluss unverändert bis zum Ende des Kindergartenjahre 2019/2020 gezahlt werden sollen, kommt diese Reduzierung einer fast kompletten Streichung der freiwilligen Betriebskostenzuschüsse ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 gleich. Dies würde die Freien Träger in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen. Eine Rückgabe der Trägerschaften an die Stadt Siegen droht. Die damit verbundenen Kosten für die Universitätsstadt Siegen sind aufgrund der Finanzierungssystematik des KiBiz deutlich höher, als eine Beibehaltung der freiwilligen Betriebskostenzuschüsse auf dem bisherigen Niveau.
Die unterzeichnenden Fraktionen beantragen daher, den Status Quo bei der bisherigen freiwilligen Förderung der Kita-Träger beizubehalten. Da mit der Überarbeitung des KiBiz der gesetzliche Betriebskostenzuschuss zukünftig steigen wird, würde die Universitätsstadt Siegen selbst bei Beibehaltung der bisherigen Förderhöhe der freiwilligen Betriebskostenzuschüsse noch Gelder einsparen.

Den kompletten Antrag finden Sie hier.