Gemeinsame Resolution aller Fraktionen im Rat der der Universitätsstadt Siegen zur Erstattung der Aufwendungen für geflüchtete Menschen

Für die nächste Sitzung des Rates am 26.02.2020 hat die Siegener SPD-Fraktion gemeinsam mit den Fraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, UWG, FDP und DieLINKE den folgenden Antrag gestellt:

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt die folgende Resolution:

Der finanzielle Druck auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Integration von geflüchteten Menschen ist auch nach 2015 weiterhin hoch und als angespannt zu betrachten. Dies betrifft vor allem den Bereich der unzureichenden finanziellen Erstattungsregeln des Landes NRW.

Im Dezember 2015 hatte die damalige Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden die weitere Vorgehensweise zur Schaffung einer auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung vereinbart. Bestandteil dieser Vereinbarung war die Erhebung der tatsächlich in den Kommunen anfallenden Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten. Die Ergebnisse der Erhebung sollten Grundlage der monats- und personenscharfen Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) ab dem Jahr 2018 werden. Im September 2018 hatte Professor Dr. Lenk gegenüber dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie den kommunalen Spitzenverbänden die Ergebnisse seines „Gutachtens zur Evaluierung der Kostenpauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf der Grundlage eines Pauschalerstattungssytems“ vorgestellt. Ebenfalls wurde der von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW erstellte „Gesamtbericht zur Istkostenerhebung FlüAG im Jahr 2017“ vorgestellt.

Städtetag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW haben ein gemeinsames Modell zur Umsetzung der Ergebnisse aus dem Lenk-Gutachten entwickelt und dies mit Datum vom 03.12.2019 an den zuständigen Minister gesendet. Dieses Modell bildet die unterschiedliche Kostenstruktur der Städte und Gemeinden im Vergleich zum Vorschlag von Prof. Lenk genauer ab, ohne das Pauschalmodell zu verlassen.

Die von den beiden kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagene Pauschale setzt sich zusammen aus einem fixen Anteil für alle Städte und Gemeinden, einem weiteren Anteil, der nach den Mietstufen des Wohngeldgesetzes differenziert wird und einem „Verdichtungszuschlag“, den die kreisfreien Städte erhalten. Der fixe Grundkostenanteil beträgt 6.450 Euro; der „Verdichtungszuschlag“ 750 Euro. Der variable Teil beginnt bei 5.200 Euro für die Mietstufe 1 und erhöht sich für jede weitere der insgesamt 6 Stufen um 10 % (= 520 Euro). Eine kreisangehörige Kommune in der Mietstufe 1 bekäme demnach 11.650 Euro/Flüchtling; eine kreisfreie Stadt in der Mietstufe 6 erhielte 15.000 Euro (Spreizung = 3.350 Euro).

Die Kosten der Stadt Siegen liegen nach eigenen Ermittlungen bei rund 14.000 € pro Flüchtling.

Bislang ist von Seiten des Landes kein neues Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleitet worden.

Die Kommunen und die kommunalen Spitzenverbände haben in der Vergangenheit stets mehr als deutlich gemacht, dass die Refinanzierung der Geduldeten den Kommunen massive Probleme bereitet und dies nicht mehr klaglos hingenommen werden kann. Das liegt schlichtweg an steigenden Fallzahlen. Es ist für Kommunen nicht länger hinnehmbar, dass diese drei Monate nach dem rechtskräftigen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit der Finanzierung alleine gelassen werden, obwohl Abschiebehindernisse von den Kommunen nicht beeinflusst werden können. Dementsprechend muss die derzeitige Befristung der Zahlungen entfallen und die Finanzierung erfolgen, solange geduldete Personen noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Auch die Öffnung der Verwendungsmöglichkeiten der in 2019 weitergeleiteten Integrationspauschale des Bundes auch für Aufwendungen für die Versorgung von Geduldeten ändert an dieser Forderung nichts, da die Mittel der Integrationspauschale für die enorme Herausforderung der Daueraufgabe der Integration dringend benötigt werden. Die Versorgung und Unterbringung von Geduldeten muss über das FlüAG separat auskömmlich finanziert werden, um die Integrationspauschale nicht zu gefährden.

Der Rat der Universitätsstadt Siegen fordert deshalb die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf,

1. die vom Bund an die Länder für die Integration von geflüchteten Menschen vorgesehenen Mittel (Integrationspauschale bzw. nunmehr „Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke“) in voller Höhe für die Jahre 2020 und 2021 an die Kommunen weiterzuleiten,
2. die Pauschalen nach dem FlüAG auf den im Schreiben der beiden Hauptgeschäftsführer des Städtetags NRW und des Städte- und Gemeindebunds NRW vom 03.12.2019 ermittelten Ist-Kosten-Stand anzuheben,
3. die Dauer des Erstattungszeitraums für Geduldete von derzeit 3 Monaten nach ablehnendem Asylbescheid auszuweiten, solange diese Personen Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.

 

Die komplette Resolution finden Sie hier.