Siegen-Wittgenstein/Olpe. Der Deutsche Bundestag hat am 26. Februar das Sozialschutzpaket III verabschiedet. Damit reagiert die Bundespolitik auf die weiterhin anhaltende Corona-Pandemie und schafft für die Bevölkerung in Deutschland mehr Sicherheit in den kommenden Monaten.
„Menschen, die ihren Lebensunterhalt bisher aus eigener Kraft sichern konnten, sind wegen der Corona-Pandemie plötzlich auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Da die Folgen der Pandemie noch eine Weile zu spüren sein werden, haben wir mit der Entscheidung im Bundestag den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Es ist ein deutliches Zeichen an die gesamte Bevölkerung im Land: Der Sozialstaat ist für Euch da – schnell und unbürokratisch!“, erklärt Nezahat Baradari, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis „Olpe – Märkischer Kreis I“ mit Betreuungswahlkreis Siegerland.
Durch den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung, welcher bereits im Sozialschutzpaket I beschlossen wurde, ist die ansonsten vorgesehene Vermögensprüfung seit dem 01. März 2020 ausgesetzt. Gerade für Solo-Selbstständige ist dies wichtig, denn sie sollen nicht aufgrund von vorübergehenden wirtschaftlichen Engpässen infolge der Corona-Pandemie ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen müssen.
Auch die weiteren beschlossenen Regelungen im Rahmen des Sozialschutzpakets III begrüßt die heimische Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari ausdrücklich: „Je länger die Pandemie anhält, desto höher fallen auch die finanziellen Belastungen aus. Gerade Menschen in der Grundsicherung trifft dies besonders hart, denn durch fehlende Angebote beispielsweise der Tafeln und der Sozialkaufhäuser, steigen ihre Ausgaben massiv. Diese Mehrkosten mildern wir mit einem Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro für erwachsene Grundsicherungsempfänger*innen ab. Ebenfalls wurden mit dem neuen Sozialschutzpaket die schon bestehende Regelungen zur Mittagsverpflegung von den Schüler*innen und Kita-Kindern verlängert, die Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen können. Das Jobcenter übernimmt hierbei die Kosten für das Mittagessen zur Abholung oder Lieferung, wenn die Kinder und Jugendlichen es wegen der Corona-Pandemie nicht gemeinschaftlich einnehmen können. Damit sichern wir auch in dieser schwierigen Zeit die so wichtige gesunde und ausgewogene Ernährung für die Kleinsten in unserer Gesellschaft. Dies ist mir als Kinder- und Jugendärztin ein besonders Anliegen! Es gibt aber noch viel zu tun, um Armut und auch Kinderarmut effektiv zu bekämpfen.“
Starker Sozialstaat hilft in der Krise: Sozialschutzpaket III beschlossen
