Siegen. Die Siegener SPD freut sich sehr über die aktualisierten Richtlinien zur Förderung in der Siegener Kindertagespflege, die am 03.03.2021 im Rat der Stadt Siegen beschlossen wurden.
Nun erfolgt die Vergütung der Tagespflegepersonen mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns (aktuell 9,50 €). Zudem wird die Vertretungsregelung verändert und umfasst ab dem Kalenderjahr 2021 die zusätzliche Vergütung einer erforderlichen Vertretung für maximal 30 Tage pro Jahr im Urlaubs- oder Krankheitsfall einer Tagespflegeperson.
„Das sind beides Ziele, für die sich die Siegener SPD lange eingesetzt hat. Es kann doch nicht sein, dass nach einer städtischen Vergütungstabelle in bestimmten Fällen noch nicht einmal der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird“, freut sich Ingmar Schiltz, jugendpolitischer Sprecher der Siegener SPD-Fraktion, über die nun beschlossenen Änderungen. „Mit der Finanzierung einer Urlaubs- und Krankheitsvertretung wird eine weitere Benachteiligung der Tagespflegepersonen in der Stadt Siegen endlich beendet. Im übrigen Kreisgebiet gibt es diese schon lange“, so Schiltz ergänzend.