Bundesregierung verlängert Förderprogramm zur Sicherung der Ausbildungsplätze

Nezahat Baradari (MdB) Bild: Foto- und Bildstelle des Deutschen Bundestages

Siegen-Wittgenstein/Berlin. Wegen der Corona-Krise sehen sich viele kleine und mittlere Unternehmen dazu gezwungen, auf die Ausbildung zu verzichten. Um einen großen Fachkräftemangel zu verhindern, hat die Bundesregierung ihr wichtiges Förderprogramm für die Sicherung von Ausbildungsplätzen verlängert und weiterentwickelt.

„Die Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen. Neben den vielen anderen Herausforderungen, die durch die Corona-Pandemie entstehen, darf sich nicht auch noch der Fachkräftemangel verschärfen. Denn gerade die vielen Unternehmen in unserer wirtschaftsstarken Region sind auch zukünftig auf eine Vielzahl von gut ausgebildeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewiesen. Nur so können wir unseren Wohlstand erhalten und gestärkt aus der aktuell schwierigen Lage herauskommen. Daher begrüße ich außerordentlich, dass die Bundesregierung ihr Förderprogramm zur Sicherung der Ausbildungsplätze verlängert und weiterentwickelt hat. Dies ist auch ein starkes Zeichen der Sicherheit an die vielen jungen Menschen, die aktuell Angst um ihren Ausbildungsplatz haben“, erklärt Nezahat Baradari, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis „Olpe – Märkischer Kreis I“ mit Betreuungswahlkreis Siegerland.

Das von der Bundesregierung beschlossene Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ gilt nun auch für das Ausbildungsjahr 2021/2022. Für Ausbildungen, die ab dem 01. Juni 2021 beginnen, wird die Ausbildungsprämie verdoppelt. Zukünftig werden somit 4.000 Euro ausgezahlt, wenn das Ausbildungsniveau stabil bleibt bzw. 6.000 Euro, wenn das Ausbildungsniveau sogar erhöht wird. Ebenso wird der Kreis der antragsberechtigten Firmen erheblich ausgeweitet. Konnten bisher nur Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigen von der Förderung profitieren, liegt die Grenze zukünftig bei 499 Mitarbeiter*innen.

„Eine für mich besonders wichtige Neuerung des Förderprogramms ist die Einführung des ‚Lockdown-II-Sonderzuschusses‘ in Höhe von 1.000 Euro für Kleinstunternehmen mit bis zu vier Beschäftigten. Voraussetzung dafür ist, dass der Ausbildungsbetrieb im aktuellen Lockdown seine Geschäftstätigkeit nicht oder nur in geringem Umfang weiterführen konnte, während gleichzeitig die Ausbildung an mindestens 30 Tagen fortgesetzt wurde. Damit werden die zahlreichen schon bestehenden Ausbildungen in den vielen Kleinstunternehmen zusätzlich abgesichert. Das klare und eindeutige Signal ist: Wir unterstützen die Unternehmen dabei, das Ausbildungsniveau weiter auszubauen. Gerade die südwestfälische Industrie braucht Nachwuchskräfte und es wird eine Zeit nach Corona geben“, erläutert die heimische Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari abschließend.