Beschlussvorschlag:
Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt die folgende Resolution und beauftragt den Bürgermeister, die Resolution der Landesregierung sowie den örtlichen Mitgliedern des Landtags zur Kenntnis zu geben und auf eine entsprechende Umsetzung zu drängen.
„Wir fordern Familienminister Joachim Stamp auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Land NRW die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege sowie für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule rückwirkend ab Februar 2021 den Eltern für alle Monate erstattet bzw. erlässt, in denen die Betreuung nur eingeschränkt möglich war bzw. sein wird. Die Kosten sollen sich Land und Kommunen jeweils zur Hälfte teilen.“
Begründung:
Für die Monate im Jahr 2020, in denen es keine oder nur eine eingeschränkte Betreuung in den Kindertagesstätten, der Tagespflege sowie der Offenen Ganztagsschulen (OGS) gegeben hat, haben sich Land und Kommunen auf eine Aussetzung bzw. Erstattung der Elternbeiträge jeweils zur Hälfte verständigt. Gleiches ist für den Monat Januar 2021 geschehen.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie waren im Februar 2021 seitens der Landesregierung alle Eltern dringend aufgefordert, ihre Kinder nicht in der Kindertagesstätte oder Tagespflegestelle betreuen zu lassen. Diesem Appell ist die weit überwiegende Mehrheit der Eltern nachgekommen und hat den Großteil der Betreuungsarbeit geleistet.
Auch in den sich anschließenden Monaten war und ist der Betreuungsumfang sowohl in Kitas als auch in der OGS eingeschränkt. Die Elternbeiträge werden für die Monate Februar 2021 fortfolgende entgegen der Regelungen im Jahr 2020 sowie im Januar 2021 dennoch erhoben.
Familienminister Joachim Stamp hat nun den Kommunen angeboten, für die Monate Mai und Juni 2021 auf Elternbeiträge zu verzichten und den finanziellen Ausfall zwischen Land und Kommunen aufzuteilen.
Dies ist jedoch nicht ausreichend. Eltern stehen vor der Situation, dass sie für eine nur eingeschränkt angebotene Betreuungsleistung die volle Beitragshöhe zahlen müssen. Das widerspricht dem Verständnis von Leistung und Gegenleistung und missachtet die Herausforderungen, denen sich Eltern und Familien angesichts des eingeschränkten Betreuungsangebots ausgesetzt sehen. Gerade Familien sind und waren in dieser Krise besonders gefordert.
Die Landesregierung wird daher dringend aufgefordert – wie es auch die drei kommunalen Spitzenverbände fordern, einen Erlass der Elternbeiträge und eine damit verbundene zumindest hälftige Beteiligung des Landes für alle Monate zu beschließen, in denen die Betreuung eingeschränkt war bzw. sein wird.
Den kompletten Antrag finden Sie hier