SPD beantragt Erhöhung der Gewerbesteuer

Für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.02.2022 sowie für die Sitzung des Rates am 02.03.2022 hat die SPD-Fraktion gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner den folgenden Antrag gestellt:

Bild: SPD-Fraktion Siegen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt:

Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird um 10 v. H. rückwirkend zum 01.01.2022 erhöht.

Begründung:

Der Haushalt 2022 kann laut Entwurf der Verwaltung zwar ausgeglichen werden, dies gelingt jedoch nur mittels der Verbuchung des Corona-Schadens als fiktiven Ertrag in Millionenhöhe. Da dieser fiktive Ertrag jedoch real nicht existent ist, fehlt es an Liquidität in der Stadtkasse. Die Kassenkredite werden also auch in diesem Jahr wieder ansteigen, obwohl der Haushalt formal ausgeglichen werden kann. Diesen Trend der steigenden Kassenkredite und damit die Verlagerung von Kosten auf zukünftige Generationen wollen die Fraktionen von CDU und SPD verlangsamen, im besten Fall sogar stoppen. Daher ist aus Sicht der antragsstellenden Fraktionen neben der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Grundsteuer B auch eine Erhöhung der Gewerbesteuer in einem verträglichen Maße notwendig. Daher schlagen CDU und SPD eine Gewerbesteuererhöhung um 10 Prozentpunkte auf dann 495 v. H. vor.

Auch aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger, welche die geplante Erhöhung der Grundsteuer B zu tragen haben, ist es kaum zu vermitteln, dass Unternehmen, die Gewinn erzielen, nicht zusätzlich über eine Erhöhung der Gewerbesteuer an der Konsolidierung des städtischen Haushalts beitragen. Es ist also auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, dass die Lasten der Haushaltskonsolidierung sowohl von den Bürgerinnen und Bürger, als auch von den Unternehmen, die Gewinn erzielen, denn nur diese zahlen Gewerbesteuer, getragen werden.

Den kompletten Antrag finden Sie hier.