Beschlussvorschlag:
Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt, im ersten Halbjahr 2023 eine Prüfung zur Eignung von städtischen Dächern unter Berücksichtigung der „Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern“ im Hinblick auf die Installation von Solaranlagen vorzunehmen und den zuständigen Fachausschüssen mögliche Varianten zur weiteren Beschlussfassung aufzuzeigen und vorzulegen.
Begründung:
Im nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz vom 1. Juni 2022 wurde dem fortschreitenden Klimawandel und der Sicherstellung der Energieversorgung Rechnung getragen. Wer eine Solaranlage an oder auf einem Denkmal errichten will, braucht dafür grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat zwischenzeitlich einen Erlass mit „Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern“ veröffentlicht.
Grundsätzlich besteht nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis. Diese liegt nicht im Ermessen der Erlaubnisbehörde. Das bedeutet, dass Solaranlagen grundsätzlich zu erlauben sind, wenn sie keine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals darstellen.
Zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und ihr Denkmal mit einer Solaranlage zukunftsfest machen. Mit den neuen Entscheidungsleitlinien für die Denkmalbehörden trägt das Land Nordrhein-Westfalen dem Rechnung. Jedes Denkmal ist einzigartig und auch weiterhin bedarf es einer Einzelfallentscheidung. Die Entscheidungsleitlinien stellen deshalb für die Universitätsstadt Siegen klar, wo, wie und unter welchen Bedingungen die Errichtung einer Solaranlage auf, an oder in der Nähe von Denkmälern ermöglicht werden kann und leistet somit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Klimaschutz und Klimaanpassung in unserer Stadt.
Den kompletten Antrag finden Sie hier.