Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Schulentwicklungsplanung (§ 80 des Schulgesetzes NRW) ein Abstimmungsverfahren (Elternbeteiligung) durchzuführen mit Blick auf eine mögliche Umwandlung der katholischen Bekenntnisgrundschule Hammerhütter Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule.
Begründung:
Die Hammerhütter Grundschule befindet sich zentral im Wohngebiet Fischbacherberg und ist damit die einzige wohnortnahe Grundschule für diesen Bereich.
Die Anmeldedaten zeigen zwei Auffälligkeiten:
- Zum Schuljahr 2023/2024 wurden von 80 Kindern aus dem ehemaligen Einzugsbereich Fischbacherberg nur 48 Kinder an der Hammerhütter Schule angemeldet.
- Nur 15,8% der Kinder der Hammerhütter Schule sind katholisch. (31% islamisch, 28,1% evangelisch, 13,5% ohne Angabe, 8,8% orthodox). Wobei der Anteil der katholischen und der evangelischen Schülerinnen und Schüler über die Jahre sinkt und der der islamischen Schülerinnen und Schülern wächst.
Die Schlussfolgerungen sind,
- dass die Hammerhütter Schule nicht in dem Maße angenommen wird wie es der Einzugsbereich erwarten lässt.
- dass davon auszugehen ist, dass das Bekenntnis der Schule an den Bedürfnissen großer Teile der Eltern- und Schülerschaft vorbeigeht.
Eine Gemeinschaftsgrundschule könnte den o. g. Sachverhalt besser abbilden und der Hammerhütter Schule sowie den Eltern und der Schulentwicklung erweiterte Optionen ermöglichen.
Den kompletten Antrag finden Sie hier.